Das Umgangsrecht ist ein selbständiges, vom Sorgerecht unabhängiges Recht des Kindes und des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt. Ziel des Umgangsrechts ist es, die Beziehung des Kindes zu dem Elternteil zu erhalten, mit dem es nicht zusammenlebt.
Können sich die Eltern nicht über den Umgang einigen, kann im Wege einer gerichtlichen Entscheidung der Umfang und die Art und Weise der Ausübung des Umgangs geregelt werden.
Das Umgangsrecht darf nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Die Dauer und die Häufigkeit der Umgangstreffen hat der Gesetzgeber nicht geregelt, da jeweils eine passende Einzelfallregelung gefunden werden soll.
Wir helfen Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihres Umgangsrechts und entwerfen eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Umgangsvereinbarung.