Eine Scheidung kann nur durch Gerichtsbeschluss und erst dann erfolgen, wenn sie als gescheitert anzusehen ist.
In einem gerichtlichen Scheidungsverfahren muss zumindest der Antragsteller anwaltlich vertreten sein. Will der Antragsgegner in diesem Verfahren keine eigenen Anträge (z. B. wegen Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) stellen und sich lediglich dem Antrag seines Ehegatten auf Scheidung anschließen, benötigt er keinen anwaltlichen Vertreter.
Dank des Internets besteht heutzutage die Möglichkeit, Ihr Scheidungsverfahren komplett online zu beauftragen. Hierdurch können Sie sich Zeit und Aufwand sparen, da eine persönliche Beratung bei einem Anwalt entfällt. Lediglich den Scheidungstermin beim Familiengericht müssen Sie persönlich zusammen mit einem Rechtsanwalt wahrnehmen.
Diese Form der Beauftragung bietet sich an, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten grundsätzlich einig sind. Sollte dies bei Ihnen und Ihrem Ehegatten der Fall sein, gelangen Sie hier zu unserem Online-Scheidungsantrag.
Selbstverständlich beraten wir Sie auf Wunsch auch gern persönlich in unseren Kanzleiräumen in Essen Rüttenscheid.