Die Ehe kann nach Deutschem Recht lediglich durch ein Gericht geschieden werden (§1564 BGB). Für die Einreichung des Scheidungsantrags eines Ehegatten herrscht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass sich der scheidungswillige Ehegatte durch einen, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, vertreten lassen muss und nur dieser den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen kann. Hieran ändert auch die Online Scheidung nichts.
Das Online Scheidungsverfahren bietet aber erhebliche Vorteile in den Fällen, in welchem Sie sich bereits mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Scheidungsfolgen geeinigt haben und lediglich die Scheidung als formellen Akt ansehen.
Bei der Online Scheidung brauchen Sie nicht lange auf einen Besprechungstermin beim Anwalt zu warten, sondern können die Scheidung einleiten, sobald Sie sich dazu entschlossen haben. Sie ersparen sich den Gang zum Anwalt uns müssen keine Fragen zu den Gründen für die begehrte Scheidung beantworten. In unserem Online Formular fragen wir lediglich die Daten ab, die für die Scheidung notwendig sind.
Dennoch bietet das Online Verfahren Ihnen die gleiche Sicherheit wie das herkömmliche Verfahren. Ihre Daten werden entsprechend den Vorschriften der anwaltlichen Verschwiegenheit streng vertraulich behandelt. Der Scheidungsantrag wird von einem unserer Anwälte geprüft und bei Ihrem Familiengericht (am Ort des letzten gemeinsamen Wohnsitzes) eingereicht.