Was kostet eine Scheidung?

‹ Zurück zur Übersicht

Die Kosten einer Scheidung setzen sich zusammen aus den Anwalts- und Gerichtskosten. Sowohl Anwalts und Gerichtskosten sind verfahrenswertabhängig und gesetzlich festgelegt. Bei Kenntnis des Verfahrenswertes können die Kosten aus einer Tabelle abgelesen werden.

Der Verfahrenswert einer Scheidung bemisst sich grundsätzlich nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird erhöht sich der Verfahrenswert um 10% je auszugleichendes Recht. (§50 FamGKG). Abzuziehen sind ggf. Pauschalbeträge für Unterhaltspflichten bei minderjährigen Kindern.

Als Gerichtsgebühr fällt für das Scheidungsverfahren grundsätzlich eine 2,0 Gebühr an. Diese ist im Voraus an die Gerichtskasse zu zahlen. Bei den Anwaltskosten fällt eine 1,3 Gebühr für das Verfahren und eine 1,2 Gebühr für den Gerichtstermin an. Diese Gebühren werden von uns regelmäßig erst nach Abschluss der Angelegenheit in Rechnung gestellt und können in Einzelfällen auf Antrag in angemessenen Raten gezahlt werden. Wie hoch die Kosten für die Scheidung in Ihrem fall konkret sind, können Sie mit unserem Kostenrechner selbst ausrechen.

Ich habe ein geringes / kein Einkommen.
Gibt es Zuschüsse für Anwalts- und Gerichtskosten vom Staat?
(Kostenlose Scheidung; Scheidung auf Raten)
Ja. In Scheidungsverfahren besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Ein solcher Antrag wird zusammen mit dem Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht gestellt. Das Gericht kann ratenfreie Prozesskostenhilfe (kostenlose Scheidung) bewilligen, oder entscheiden, dass der Antragsteller angemessene monatliche Raten für Anwalts und Gerichtskosten zahlen muss. Dies hängt jeweils im Einzelfall von dem zur Verfügung stehenden Einkommen, abzgl. monatlicher Belastung (z.b. Unterhalt; Schulden) und Berücksichtigung von Vermögen ab.

Scheidung Online

Scheidung Online

Ganz einfach online informieren und Ihren Scheidungsantrag einreichen!

Kostenrechner

Kostenrechner

Berechnen Sie im voraus die womöglich anfallenden Kosten Ihrer Scheidung.

Kontakt

Kontakt

Bei Fragen treten Sie ganz einfach mit uns in Kontakt!