Im Rahmen des Scheidungsverfahrens müssen auch die gemeinsamen Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden. Sofern hier eine einvernehmliche Regelung der Ehegatten nicht in Betracht kommt, steht ein gerichtliches Haushaltsteilungsverfahren zur Verfügung.
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens müssen auch die gemeinsamen Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden. Sofern hier eine einvernehmliche Regelung der Ehegatten nicht in Betracht kommt, steht ein gerichtliches Haushaltsteilungsverfahren zur Verfügung.